Arbeitsbereiche des Desinfektors
Krankenanstalten, Krankentransport- und Rettungsorganisationen, Feuerwehr,
Pflegeheime, Wäschereien für Krankenhauswäsche, Gesundheitsämter, Lebensmittelproduktionsbetriebe,
Badeeinrichtungen, Hotels, Massenquartiere,
Bestattungsunternehmen, Gebäudereinigungsbetriebe und ähnliche Dienstleister,
Justizvollzug, Veterinäruntersuchungsämter, Schlachthöfe, Massentierhaltungen,
Tierversuchseinrichtungen, Tierheime, Tierkörperbeseitigungseinrichtungen,
pharmazeutische Betriebe und andere mehr.
Insbesondere Krankenhäuser und Gesundheitsämter sollten für ihren jeweiligen
Aufgabenbereich über Desinfektoren verfügen. Im Krankenhaus sollen Desinfektoren
fachlich der Krankenhaushygiene zugeordnet werden.
Der Krankenhausdesinfektor ist gemäß Ziffer 5.4 der BGA-Richtlinie für Krankenhaushygiene
und Infektionsprävention Mitglied der Hygienekommission.